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Wahlvorschläge sowie Bewerberinnen und Bewerber

Fragen und Antworten zur Landtagswahl und Bezirkstagswahl 2023 in Bayern

 

1. Was sind Wahlkreisvorschläge, Wahlkreis- und Stimmkreisbewerber?

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen in den einzelnen Wahlkreisen (Wahlkreisvorschläge). Landesweite Listen gibt es also nicht.

Für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahlen gibt es in den sieben Wahlkreisen jeweils eigene Wahlvorschläge. Nicht ausgeschlossen ist es aber, dass Bewerber gleichzeitig für den Landtag und einen Bezirkstag (nicht aber für mehrere Bezirkstage) kandidieren.

Jeder Wahlkreisvorschlag muss für mindestens einen Stimmkreis einen Bewerber (Direktkandidaten) benennen. Ein Stimmkreisbewerber ist immer Teil eines Wahlkreisvorschlags, d.h. anders als bei der Bundestagswahl gibt es keine „unabhängigen“ Einzelbewerber (ohne Bindung an einen Wahlkreisvorschlag einer Partei oder Wählergruppe).

Der Wahlkreisvorschlag muss alle Stimmkreisbewerber und außerdem ggf. die in der Wahlkreisliste zusätzlich aufgestellten Wahlkreisbewerber enthalten; er darf insgesamt höchstens so viele Bewerber enthalten, als Abgeordnete bzw. Bezirksräte auf den jeweiligen Wahlkreis treffen.

In jedem der 91 Stimmkreise Bayerns wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter bzw. eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat direkt gewählt (Stimmkreisbewerber). Die übrigen 89 Mitglieder des Landtags bzw. der Bezirkstage werden aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge (z.B. der Parteien und Wählergruppen) gewählt (Wahlkreisbewerber), siehe auch: Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt? Wie viele Mandate sind zu vergeben?

 

2. Wie viele Wahlvorschläge gibt es?

Wie viele Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahlen 2023 durch den Wahlkreisausschuss zugelassen werden, wird spätestens am 52. Tag vor der Wahl (17. August 2023) entschieden.

 

3. Wo kann ich mich über die Wahlvorschläge vorher informieren?

Alle Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahlen mit sämtlichen Bewerbern werden von den Wahlkreisleitern im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht. Nähere Informationen zu den Wahlvorschlägen der Landtagswahl enthalten die auf der Internetseite des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de) eingestellten Veröffentlichungen der einzelnen Wahlvorschläge mit allen Bewerbern. Außerdem werden auch alle Wahlkreisleiter in ihren Internetangeboten die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl veröffentlichen.