Wahltag ist Sonntag, der 8. Oktober 2023. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bei der 19. Landtagswahl seit 1946 werden die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewählt.
Gleichzeitig finden zum 17. Mal seit 1954 die Bezirkstagswahlen statt. In jedem der sieben bayerischen Bezirke werden die Mitglieder der jeweiligen Bezirkstage gewählt. Dabei handelt es sich um eine kommunale Wahl (siehe auch: Was sind die Bezirke und welche Aufgaben haben die Bezirkstage?).
Landtags- und Bezirkstagswahlen finden seit 1998 alle fünf Jahre (zuvor alle vier Jahre) statt.
Für die Landtagswahl ist Bayern in sieben Wahlkreise, die den Regierungsbezirken entsprechen, eingeteilt. Wie bei der letzten Landtagswahl 2018 werden insgesamt 180 Abgeordnete gewählt.
In die Bezirkstage sind je Bezirk jeweils so viele Bezirksräte zu wählen, wie Landtagsabgeordnete nach dem Landeswahlgesetz auf den jeweiligen Bezirk treffen. Das Gebiet eines jeden Regierungsbezirks bildet einen Wahlkreis, der deckungsgleich mit dem jeweiligen Wahlkreis für die Landtagswahl ist.
Für Landtags- und Bezirkstagswahlen sind in den Wahlkreisen annähernd gleich große Stimmkreise (insgesamt 91) gebildet, die sich möglichst mit dem Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt decken sollen. Wegen der unterschiedlicher Größe der Kommunen bestehen sie aber häufig nur aus Teilen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt oder sind aus Teilen verschiedener Landkreise oder Städte zusammengesetzt. Die Stimmkreise für die Bezirkstagswahlen sind wie die Wahlkreise deckungsgleich mit denen der Landtagswahl.
In jedem der 91 Stimmkreise Bayerns wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter bzw. eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat direkt gewählt (Stimmkreisbewerber). Die übrigen 89 Mitglieder des Landtags bzw. der Bezirkstage werden aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge (z.B. der Parteien und Wählergruppen) gewählt (Wahlkreisbewerber). Die Zahl der Listenmandate in den Wahlkreisen blieb gegenüber 2018 gleich.
Hier die Verteilung der Mandate im Überblick:
Mehr zu den Wahlkreisvorschlägen, Wahl- und Stimmkreisbewerbern sowie Stimmzetteln und Zahl der Stimmen siehe Fragen 8 und 9.
Für die Stimmabgabe bildet die jeweilige Stadt oder Gemeinde Stimmbezirke, die für die Landtagswahl und die Bezirkstagswahl ebenfalls jeweils deckungsgleich sind; bei den letzten Wahlen zum Landtag bzw. zu den Bezirkstagen waren das insgesamt ca. 18.000 in ganz Bayern. Hierbei handelt es sich um örtliche Bereiche für die Stimmabgabe, die aus einer Gemeinde oder aus Teilen einer Gemeinde gebildet werden. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde ein Wahllokal.