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Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Hinweisgebende (sog. „Whistleblower“) leisten einen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen (Rechts- und Regelverstöße) in Unternehmen und Behörden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist, Hinweisgebende vor Benachteiligungen oder Repressalien zu schützen, ihnen Rechtssicherheit zu geben und ihre Identität zu schützen.

Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind in Zusammenhang mit Tätigkeiten der Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (HSS) bzw. für die HSS u.a. Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Dazu zählen neben den Straftatbeständen der Beleidigung, des Betrugs oder der Steuerhinterziehung insbesondere Verstöße gegen Gesetze aus dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie Verstöße gegen diverse Rechtsvorschriften (z.B. Umweltschutz, Datenschutz oder Geldwäsche).

Was kann nicht gemeldet werden?

Nicht durch das HinSchG geschützt sind Meldung und Offenlegung von Verstößen, die nicht straf- oder bußgeld-bewehrt sind bzw. die Meldung von privatem Fehlverhalten, wenn dieses keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang hiervon erfährt.

Wer ist meldeberechtigt?

Mitarbeitende der HSS im Inland und Ausland können der HSS Hinweise melden, wenn sie in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.
Auch externe Hinweisgeber können der HSS Verstöße von HSS-Mitarbeitenden melden.

 

Meldekanäle

Ansprechpersonen:

Katharina Köhn bzw. stv. Simona Thomas

1) E-Mail

hinweisgeber@hss.de

Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.

2) Meldung über ein Formular ohne Bekanntgabe Ihrer Identität

Bitte beachten Sie: wegen eines technischen Fehlers ist das Formular vorübergehend nicht verfügbar. Sobald das Formular wieder genutzt werden kann, finden Sie hier den Link auf das Formular.

Hinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben möchten (für Rückfragen etc.) ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.

Es ist hilfreich, wenn die Meldung/der Hinweis möglichst konkret ist.

  • Was ist passiert?
  • Welche Personen sind betroffen?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet und wie oft kam es dazu?

Dateianhänge: Sollten Sie Ihrer Meldung Dateien hinzufügen wollen, dann beachten Sie bitte, dass diese Rückschlüsse auf Ihre Peron ermöglichen könnten (z. Bsp. Ersteller von Dokumenten, EXIF Dateien bei Bilder usw.). Der Datenupload ist auf 50 MB begrenzt. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Daten Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen würden, dann kopieren Sie die Information in das Textfeld für den Hinweis.

3) Telefon

Festnetz +49 89 1258-119

Mobil +49 171 9101402

4) Post

Anschrift:
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
z.Hd. Kontaktperson Hinweisgeberschutz
Lazarettstr. 33
80636 München
 

Externe Meldestelle

Die Geschäftsführung der HSS unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, nutzen Sie bitte unser Formular für Hinweise.