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Wahlergebnisse

Fragen und Antworten zur Landtagswahl und Bezirkstagswahl 2023 in Bayern

 

1. Wann gibt es vorläufige Ergebnisse für die Landtagswahl?

Die Ermittlung der Ergebnisse ist wegen des besonderen bayerischen Wahlsystems mit der Möglichkeit der Wahl bestimmter Einzelpersonen auf dem großen Stimmzettel vergleichsweise aufwändig. Die Hauptlast liegt dabei bei den ehrenamtlichen Wahlvorständen in den Wahllokalen und Auszählungsräumen für die Briefwahl.

Zunächst werden für die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl nur die Verteilung der Erst- und der Zweitstimmen nach Parteien und Wählergruppen unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr ermittelt und von den Wahlvorständen über die Gemeinden und Stimmkreisleiter auf schnellstem Weg an den Landeswahlleiter durchgegeben. Etwa ab 20 Uhr werden die vorläufigen Schnellmeldungen der 91 Stimmkreise beim Landeswahlleiter eintreffen und sofort in dessen Internetangebot einsehbar sein. Voraussichtlich etwa um Mitternacht steht dann vorläufig fest, welche Wahlvorschläge die 5-%-Hürde überschritten haben, welche sich bewerbenden Personen in den Stimmkreisen direkt gewählt wurden und wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen.

Die Verteilung der Sitze innerhalb der einzelnen Wahlvorschläge auf Grund der veränderten Reihenfolge der Kandidaten auf den Wahlkreislisten und damit die zusätzlich über die Listen in den Landtag einziehenden Abgeordneten stehen vorläufig voraussichtlich erst etwa am Mittwoch nach der Wahl fest. Auch diese Ergebnisse werden laufend im Internetangebot des Landeswahlleiters eingestellt.

 

2. Wann steht das endgültige Wahlergebnis für die Landtagswahl fest?

Das endgültige Wahlergebnis wird der Landeswahlausschuss Ende Oktober feststellen. Der Landeswahlleiter macht es im Bayerischen Staatsanzeiger und in seinem Internetangebot bekannt. Spätestens am 30. Oktober 2023 konstituiert sich der neugewählte Landtag.

 

3. Wann gibt es die Bezirkstagswahlergebnisse?

Die Feststellung der vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Bezirkstagswahlen obliegt nicht dem Landeswahlleiter und dem Landeswahlausschuss, sondern den jeweiligen Wahlkreisleitern und Wahlkreisausschüssen. Im Übrigen verläuft die Ergebnisermittlung wie bei der Landtagswahl. Allerdings werden die vorläufigen Bezirkstagswahlergebnisse von den Gemeinden und Stimmkreisleitern erst nach dem vorläufigen Ergebnis für die Landtagswahl an die Wahlkreisleiter durchgegeben, so dass das vorläufige Ergebnis für die Stimmkreisbewerber und nach Parteien und Wählergruppen voraussichtlich nicht vor Montagnachmittag, das vorläufige Ergebnis nach den Listenbewerbern voraussichtlich erst ab Mittwoch nach der Wahl feststehen wird.