Maßgeblich für die Frage, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe im Landtag erhält, ist die Gesamtzahl der Erst- und Zweitstimmen, die die Parteien oder Wählergruppen in jedem der sieben Wahlkreise erhalten haben. Es kommt also bei der bayerischen Landtagswahl für die Sitzverteilung auf beide Stimmen an und nicht wie bei der Bundestagswahl nur auf die Zweitstimmen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landtags unter Landtagswahl Bayern 2023 | Bayerischer Landtag
Die Sitzzuteilung in den Bezirkstagen richtet sich nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers. Die Zuteilung der auf einen Wahlkreisvorschlag entfallenden Sitze an die erfolgreichen Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber und ggf. weitere Bewerberinnen und Bewerber aus den Wahlkreislisten erfolgt wie bei der Landtagswahl. Auch aus dem jeweiligen Bezirkstagswahlergebnis heraus können Überhang- und Ausgleichsmandate anfallen, so dass sich in den jeweiligen Bezirken die Zahl der Bezirksräte entsprechend erhöhen kann. Die 5%-Sperrklausel gilt bei den Bezirkstagswahlen nicht.