Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist 2017 in Kraft getreten. Aus ehemals drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Mit diesen wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit eines Menschen festgestellt und die Höhe der finanziellen Unterstützung berechnet. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im neuen Gesetz weiter gefasst: Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz oder Alzheimer erhalten gleichberechtigt mit körperlich kranken Patienten Leistungen. Neu ist außerdem der Grundsatz „mehr ambulante und weniger stationäre“ Pflege.